Mediation

Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Medianden. Dabei steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren die Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Auch Veränderungen im Verhalten der Medianden untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind.
Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation – beispielsweise der Regelung von Vermögensfragen bei einer Scheidung, der Vereinbarung über eine gemeinsame Elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern, der Auseinandersetzung in einem Erbfall oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen – gibt es auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:


  • Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess unbeachtet bleiben würden
  • Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten
  • Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
  • keine Öffentlichkeit