Mediation
Das Ziel der Mediation ist die Lösung
eines Konfliktes – möglichst durch den wechselseitigen Austausch über die
Konflikthintergründe und mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden
Vereinbarung der Medianden. Dabei steht im Gegensatz zum Gerichtsverfahren die
Frage nach einer eventuellen Schuld nicht im Vordergrund. Auch Veränderungen im
Verhalten der Medianden untereinander werden nur insoweit gefördert, als sie
für die verbindliche Lösung des Konflikts notwendig sind.
Neben dem eigentlichen Ziel der Mediation – beispielsweise der Regelung von
Vermögensfragen bei einer Scheidung, der Vereinbarung über eine gemeinsame
Elterliche Sorge trotz Trennung der Eltern, der Auseinandersetzung in einem
Erbfall oder der Fortsetzung einer Kooperation zweier Unternehmen – gibt es
auch Ziele, die außerhalb des eigentlichen Verfahrens stehen:
- Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem Zivilprozess
unbeachtet bleiben würden
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten
- Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
- Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
- keine Öffentlichkeit